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Wie kennzeichnet ihr gesponserte Beitrage?

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Die Kennzeichnung von sponsored Posts, PRSamples und Co wird besonders im Fashion und Beauty Blog Bereich ein immer größeres Thema. Ich verwende derzeit zum Schluss eines Beitrags nach meiner Signatur einen Informationssatz, dass die Produkte gesponsert sind. Manchmal erwähne ich es auch im ersten Absatz meines Blogartikels. Mit Affilatelinks habe ich bis jetzt nicht gearbeitet, würde aber einen Hinweis in Klammer direkt nach dem Link setzen.

Mich würde interessieren, wie ihr das handhabt. Seid ihr der Meinung ein Satz am Ende reicht oder sollte die Kennzeichnung schon im Blog Titel erscheinen? Ich habe mir überelgt den Hashtag #sponsored oder #PRSample in die Artikelüberschriften zu setzen, aber sieht schon etwas eigenartig aus.

Gibt es in Österreich eigentlich eine genau gesetzlich geregelte Vorgehen sweise? Ich weiß von Diskussionen auf deutschen Blogs, dass zwar eine Kennzeichnung Pflicht ist, aber wie, wo und wann, das ist doch alles etwas im Graubereich.

Liebe Grüße

Kerstin

visionaswunderwelt.blogspot.de

Hi Kerstin,
also was Österreich betrifft hätte ich jetzt nichts gefunden. In Deutschland hätte ich den fogenden Beitrag gefunden: http://www.email-lounge.de/allgemein/recht/ist-das-noch-sponsored-by-oder-ist-das-schon-werbung/

Der besagt, dass der Beitrag mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden muss. Wie gesagt betrifft das Deutschland.

Als Leser finde ich es persönlich besser wenn die Kennzeichnung im oberen Bereich stattfindet, nicht unbedingt im Titel aber viell. klein rechts daneben - farblich hinterlegt. 
 
muss nicht gerade rot sein, natürlich passend zum Blogdesign. Aber da hat jeder seine eigenen Vorlieben.  :)

lg jürgen 



editiert am 13.08.2016 17:13

Hallo,

in Österreich gibt es hierzu auch eine klare Regelung. Und zwar ist die Kennzeichnungspflicht in § 26 Mediengesetz geregelt und demnach sind gesponserte Beiträge als "Anzeige", "Werbung" oder "Entgeltliche Einschaltung" zu kennzeichnen. 

Hier der genaue Gesetzeswortlaut: 

Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen

§ 26. Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, es sei denn, daß Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können.


LG

Tina

Hi,

also ich kennzeichne auch oben im Beitrag mit "Anzeige", es muss einfach auf den ersten Blick erkenntlich sein und am Ende kommt dann auch noch mal so ein kleiner Hinweis am Ende des Beitrags.

LG,  Heike

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